HÄGER Versicherungsverein a.G.
Leistungsvergleich Unfallversicherung HUV 2011
Invalidität Basis Kompakt Top
  Frist für den Eintritt der Invalidität 12 Monate 15 Monate 24 Monate
  Frist für ärztliche Feststellung und Geltendmachung 18 Monate 21 Monate 30 Monate
  Invaliditätsvorschuss während Heilverfahren trotz fehlender Todesfallsumme 10.000 €
Beitragsfreie Leistungen      
  Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen 5.000 € 15.000 €
  Behinderungsbedingte Kosten (Umschulung, Umzug, Umbau, Prothesen, Blindenhund, Hilfsmittel, Künstliche Organe und Organtransplantationen) 3.000 € 5.000 €
  Kostenerstattung bei unfallbedingten Kur-Maßnahmen 3.000 € 5.000 € 5.000 €
  Komageld 15 € / 30 Tage 25 € / 50 Tage
  Kosten kosmetischer Operationen 10.000 € 15.000 € 20.000 €
  Kosten für Zahnersatz
  Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten 10.000 € 20.000 € 30.000 €
  Medizinisch notwendige Flugrückholung
  Rückreise-Mehrkosten werden auch für mitreisende Familienangehörige ersetzt
  Bei Tod im Ausland ist statt Rücküberführung auch Bestattung
im Ausland möglich
  Kosten für die Versorgung von Haustieren 10 Tage 21 Tage
  Kostenübernahme für den Heimtransport von Haustieren
  Verdienstausfall 500 € 750 € 1.000 €
Unfallbegriff      
  Bemühungen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
  Erfrierungen, Ertrinken
  Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug
  Gewalttätige Auseinandersetzungen
  Röntgen-, Laser-, Maser- und sonstige Strahlen
(außer Kernenergie)
  Sonnenbrand/Sonnenstich
  Tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit)
  Todesfallleistung bei Verschollenheit
  Vergiftungen durch Gase und Dämpfe
  Vergiftungen durch Einnahme oder Einatmung schädlicher Stoffe
  Nahrungsmittelvergiftungen
  Durch erhöhte Kraftanstrengung      
 
ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
 
verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche
 
Schädigungen an Gliedmaßen, Meniskus oder Wirbelsäule (außer Bandscheibe)
  Durch Eigenbewegung verursachte      
 
Bauch- und Unterleibsbrüche
 
Schädigungen an Gliedmaßen, Meniskus oder Wirbelsäule (außer Bandscheibe)
Infektionen      
  Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere (z. B. Zeckenbisse) Invalidität/Tod
  Als Unfall gilt auch der Ausbruch der Infektionskrankheit* Invalidität/Tod
 
Cholera, Diphtherie, Gürtelrose, Pocken, Tuberkulose, Typhus/Paratyphus
Invalidität/Tod
 
Typische Kinderkrankheiten wie z. B. Keuchhusten, Kinderlähmung, Röteln
Invalidität/Tod
  Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen Invalidität/Tod
  Sonstige Folgen von Insektenstichen und anderen Haut- oder Schleimhautverletzungen (z.B. allergische Reaktionen) Invalidität/Tod
  Bei stationären Desensibilisierungsmaßnahmen zahlen wir auch das vereinbarte Krankenhaustagegeld bis 14 Tage
  Wundinfektionen Invalidität/Tod Invalidität/Tod
  Blutvergiftungen Invalidität/Tod
  Infektionen durch geringfügige Hautverletzungen innerhalb von 4 Wochen Invalidität/Tod
Krankenhaustagegeld (sofern vereinbart)      
  Leistungszeitraum für Krankenhaustagegeld max. 730 Tage max. 1.000 Tage max. 1.000 Tage
  Krankenhaus-Tagegeld ab Unfall bis zu 2 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
  Doppeltes Krankenhaus-Tagegeld im Ausland bis 3 Wochen
Übergangsleistung (sofern vereinbart)      
  Die Übergangsleistung wird bei schweren Verletzungen** sofort in voller Höhe fällig
  Frist für die Geltendmachung 7 Monate 7 Monate
Beitragsfreie Leistungen für Kinder      
  Nachhilfeunterricht bei Unfall des Kindes 25 € / 50 Tage 50 € / 100 Tage
  Rooming-in-Leistung pro Übernachtung 15 € / 10 Tage 25 € / 10 Tage 50 € / 20 Tage
  Vollwaisen-Rente bei Unfalltod der Eltern 5.000 €
pro Jahr und Kind
6.000 €
pro Jahr und Kind
Gliedertaxe - Invaliditätsgrade      
  Arm 70% 70% 80%
  Arm bis oberhalb des Ellenbogensgelenks 65% 70% 75%
  Arm unterhalb der Ellenbogensgelenks 60% 70% 70%
  Hand 55% 70% 70%
  Daumen 20% 25% 30%
  Zeigefinger 10% 16% 20%
  andere Finger 5% 10% 10%
  Bein über der Mitte des Oberschenkels 70% 70% 80%
  Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60% 65% 75%
  Bein bis unterhalb des Knies 50% 55% 65%
  Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45% 50% 60%
  Fuß 40% 50% 50%
  große Zehe 5% 8% 15%
  andere Zehe 2% 3% 5%
  Auge 50% 50% 60%
  Gehör auf einem Ohr 30% 35% 40%
  Geschmackssinn 5% 5% 15%
  Geruchssinn 10% 10% 15%
  Stimmverlust individuell 40% 100%
  Niere individuell individuell 25%
  beide Nieren (falls eine andere Niere bereits verloren war) individuell individuell 100%
  Milz individuell individuell 10%
  Milz bei Kindern unter 14 Jahre individuell individuell 20%
  Gallenblase individuell individuell 10%
  Magen individuell individuell 20%
  ein Lungenflügel individuell individuell 50%
Sonstige Erweiterungen      
  Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten ab 25% 50% 50%
  Bewusstseinsstörungen durch Medikamente ärztl. verordnete Medikamente
  Unfälle durch Bewusstseinsstörungen nach Herzinfarkt/Schlaganfall oder Übermüdung
  Falsch oder nicht verabreichte Medikamente während Entführung/Geiselnahme
  Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern
  Überraschender Kriegsausbruch bei Auslandsreisen bis zu 14 Tagen 14 Tagen 21 Tagen
  Unfälle beim Lenken von Kfz durch Minderjährigen bis 14 Jahre ohne gültigen Führerschein
  Versicherungsschutz besteht auch bei alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen
  Unfälle beim Lenken von Kfz bei einem Blutalkoholgehalt unter 0,8 Promille 1,1 Promille 1,3 Promille
  Zahlung von 3 Tagessätzen bei ambulanten Operationen
  Fahrtveranstaltungen; Stern-, Zuverlässigkeits-, Slalom- und Orientierungsfahrten
Vorsorgeversicherung und Beitragsbefreiung      
  Neugeborene/adoptierte Kinder sind für 1 Jahr nach Geburt bzw. Adoption bis 14 Jahre mitversichert 25.000 €
Invalidität
25.000 €
Invalidität
50.000 €
Invalidität
  Voller beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit 2 Jahre 3 Jahre
  Vorsorgeversicherung bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft
  Beitragsbefreiung für Kinder bei Unfalltod der Eltern
Obliegenheiten      
  Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung
  Versehentlich zu spät gemeldeter Unfallschaden bei zunächst geringfügiger Verletzung ist keine Obliegenheitsverletzung
  Meldefrist bei Tod erst ab Kenntnisnahme
Sonstiges      
  Innovationsgarantie
  Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie (Stand März 2008)
  Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen


versichert nicht versichert
* Infektionen: Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose, Fleckfieber, Gelbfieber, Gürtelrose, Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit, spinale Kinderlähmung, Tollwut, Tuberkulose, Tularämie, Typhus, Windpocken und Wundstarrkrampf

** Schwere Verletzungen: Querschnittlähmung nach Schädigung des Rückenmarks, Amputation einer Hand oder eines Fußes, Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 20% der Körperoberfläche, Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades, dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60%, Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen (auch von zwei Organen oder von zwei Knochen-nicht jedoch von Elle und Speiche desselben Armes oder von Schien- und Wadenbein desselben Beines):
  • Bruch eines Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelknochens,
  • Wirbelkörperbruch,
  • Beckenbruch,
  • gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.