Vergleich der Tarifgenerationen VGB 88 und HWV 2.0

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  VGB 88 Basis 2.0 Kompakt 2.0 Top 2.0
Feuer *
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges , nur Aufprall
Anprall fremder Kraft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge
Überschallknall / Überschalldruckwellen
Kurzschluss 5.000 €
Seng- und Schmorschäden aus ‚anderen Ursachen‘ (nach Vers.-Fall bis zur Vers.-Summe) 5.000 € 10.000 €
Feuer-Nutzwärmeschäden
Blindgängerschäden / Kampfmittel aus beendeten Kriegen
Kosten für Dekontamination von Erdreich 15 % 30 %
Überspannungsschäden durch Blitz 5%
Rauch, Ruß, Verpuffung
Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte / mutwillige Beschädigung / Vandalismus / Graffitischäden 3 ‰, Graffiti nein 5.000 € 10.000 €
"Tierschäden wildlebender Nage- und Raubtiere, Beseitigung von Spechtschlägen, Beseitigung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern" 5.000 €
Beseitigung umgestürzter Bäume durch Brand oder Blitz 2.500 € 7.500 €
Wiederaufforstung von Bäumen nach Brand oder Blitz 2.500 €
Leitungswasser *
Bruchschäden innerhalb des Gebäudes
Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung
Regenrohre , nur Regenfallrohre
Bruchschäden an Lüftungs- und Gasrohren
Bruchschäden an Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
Bruchschäden an Armaturen 500 € 1.000 €
Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern 1.000 €
Bruchschäden außerhalb des Gebäudes
Zuleitungsrohre der Wasserversorgung auf dem Grundstück
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung dienen 200 Mark 1914
Zuleitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Grundstücks, für die VN Gefahr trägt
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen
Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks 200 Mark 1914 nur auf dem Grundstück 5.000 € 5.000 € 5.000 €
Sonstige Erweiterungen Leitungswasser
Beseitigung von Rohrverstopfungen 250 € 500 €
Rückstauschäden aufgrund Überschwemmung und Witterungsniederschlägen 2.500 € 2.500 €
Rohre der Regenwassernutzungsanlage
Leckortungskosten bei nicht versichertem Leitungswasserschaden 5.000 € 10.000 €
Nässeschäden (sofern die Gefahr Leitungswasser versichert ist)
Nässeschäden infolge undichter Fugen 5.000 € 10.000 €
Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien
Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen
Wasseraustritt aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
Wasseraustritt aus Regenwassernutzungs- und Aufbereitungsanlagen
Wasseraustritt aus Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
Wasseraustritt aus innenliegenden Regenrohren
Sturm/Hagel *
Beseitigung durch Sturm umgestürzter Bäume 2.500 € 7.500 €
Wiederaufforstung von Bäumen nach Sturm 2.500 €
Versicherte Kosten
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten 10 % 10 %
Aufräumungskosten für Hausrat von Mietern (subsidiär) 5.000 €
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, auch erfolglose Versuche
Hotelkosten 50 € für 100 Tage 100 € für 200 Tage 150 € für 12 Monate
Verlust von Wasser-, Gas- und Heizöl sowie Strom aus Stromspeichern 500€, alle Gefahren 5000€, alle Gefahren 10000€, alle Gefahren
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach Schaden (Mindestschadenhöhe 10.000 €) 2.500 € 5.000 € 10.000 €, auch Reiserücktritt bis 10.000€
Sachverständigenkosten 75 % ab 50.000 € Schaden 75 % ab 25.000 € Schaden , ab 10.000 € Schaden
Mehrkosten durch Technologiefortschritt 5.000 € 10.000 €
Verkehrssicherungskosten 5.000 €
Provisorische Maßnahmen 5.000 € 10.000 €
Mehrkosten infolge Preissteigerung
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen / Wiederherstellungsbeschränkungen 10%
Mehrkosten für alters-/behindertengerechten Wiederaufbau 5.000 € Mindestschadenhöhe 25.000 €
Datenrettungskosten 5.000 €
Mietausfall für Wohnräume 12 Monate 12 Monate 36 Monate 36 Monate
Mietausfall für gewerbliche Räume 18 Monate, 2500 € / Monat
Kosten für Mietgeräte 1.000 €
Kinderbetreuung im Notfall bei Eintritt eines Versicherungsfalles 500 €
Externe Lagerkosten / Transportkosten 150 Tage 200 Tage
Neueinstellung Antennen und SAT-Anlagen 500 €
Zusätzliche Erweiterungen
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls Quotelung 15 %, max. 20.000 € 20%, max. 30.000 €
Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften 10.000 €
Vorsorge für Um- und Ausbauten 5 % bis zur nächsten Fälligkeit 15 % bis zur nächsten Fälligkeit
Anzeigepflicht für ungenutzte Gebäude länger als 60 Tage 90 Tage 120 Tage
Verzicht auf Rauchwarnmelder
Versicherte Sachen
Sonstige Grundstücksbestandteile 200 Mark 1914 5.000 € 5.000 € 7.500 €
Smart-Home & Wallboxen
Nachträglich vom Mieter eingebrachte Sachen 5.000 € 10.000 €
Einbaumöbel und Küchen in vermieteten Wohnungen
"Anlagen der erneuerbaren Energien: Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen bzw. Kleinwindkraftanlagen, Klein- oder Minikraftwerke. Aufdach- und Eigenlastsysteme" kann eingeschlossen werden kann eingeschlossen werden kann eingeschlossen werden
Solarthermieanlage
Diebstahl von außen angebrachten Sachen 1.000 €
Außenwandverkleidung mitversichert
Sonstiges
Innovationsgarantie
Mindeststandard GDV
Regressverzicht gegenüber Angehörigen
Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden bis 5.000 € Schadenhöhe
Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
Optionale Erweiterungen
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) gegen Zuschlag gegen Zuschlag gegen Zuschlag gegen Zuschlag
Mietausfall für gewerbliche Räume (bis 36 Monate) gegen Zuschlag gegen Zuschlag gegen Zuschlag
Ableitungsrohre auf dem Grundstück gegen Zuschlag Erhöhung auf 10.000 Euro bei Gebäuden bis 40 Jahre möglich
Kosten durch Mietnomaden oder Messies, durch den unbemerkten Tod eines Bewohners, sowie für die Beseitigung von Aufbruchschäden zur Rettung von Menschenleben gegen Zuschlag gegen Zuschlag gegen Zuschlag
Deckung für unbenannte Gefahren Markt- bzw. Best-Leistungs-Garantie und Besitzstandsgarantie gegen Zuschlag
Feuerrohbauversicherung für Neubauten beitragsfrei für 12 Monate. Laufzeit 2 Jahre, Fälligkeit erster Beitrag ab Beginn, nächster Beitrag erst zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Keine Pflichtmeldung bei Fertigstellung erforderlich.

= versichert bis Versicherungssumme, = nicht versichert
Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Diese Kurzdarstellung dient lediglich der unverbindlichen Information. Sie ist und wird kein Vertragsbestandteil.