Mitversicherung von Wärmepumpen in der Gebäudeversicherung (Update!)

Das aktuell vorherrschende Thema unter Maklern, Versicherten und der Presse ist der Diebstahl von Wärmepumpen.

Vorab, an uns wurde bisher kein konkreter Schaden herangetragen. Trotzdem nehmen wir das Thema gerne in diesem Blogartikel auf:

Wärmepumpenanlagen sind als Bestandteil der Heizungs- und Klimaanlage des versicherten Hauses  natürlich in jedem unserer aktuellen Deckungskonzepte (HWV 2.0 – Basis, Kompakt und Top) automatisch gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm versichert.

Sie gehören, wie viele andere Dinge, zu den versicherten Sachen. Dort gilt es zu unterscheiden zwischen dem Gebäude, den Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und den weiteren Grundstücksbestandteilen:

  • eine im Gebäude installierte Wärmepumpe ist ein “Gebäudebestandteil”;
  • eine außerhalb des Gebäudes verbaute Wärmepumpe mit fester Verbindung mit dem Gebäude (z.B. auch durch eine Außenwandmontage) ist eine “an das Gebäude angebrachte Sache”;
  • am häufigsten vorzufinden ist jedoch die Montage der Anlage auf einem eigens dafür errichteten Fundament auf dem Grundstück. Durch die feste Verbindung mit dem Grundstück wird die Wärmepumpe damit zum “Grundstücksbestandteil”.

Diebstahl hingegen ist in der Wohngebäudeversicherung bisher eher ein Randthema. Die versicherten Sachen sind üblicherweise festmontiert und damit bereits baulich weitestgehend gegen Diebstahl geschützt. In den letzten beiden Kalenderjahren wurde uns daher auch kein Schaden durch einfache Entwendung (Diebstahl) zur Wohngebäudeversicherung gemeldet.

Mitversichert haben wir den Diebstahl in unserer Top-Deckung trotzdem. Versichert sind dabei:

  • fest mit dem versicherten Gebäude verbundene Gebäudebestandteile;
  • fest mit dem Erdboden des Versicherungsgrundstücks verbundene Bestandteile einer Wärmepumpe, Klingel- oder Briefkastenanlage sowie Wege- und Gartenbeleuchtung;
  • die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 Euro begrenzt.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen zum Thema Diebstahl von Wärmepumpen haben wir die Entschädigungsleistung im HWV 2.0 Top- Tarif erhöht. Das Update gilt für alle Verträge im HWV 2.0 Top-Tarif, also auch für alle HWV 2013 Top-Verträge, die von der Update-Garantie profitieren!

Wir erinnern auch nochmal gerne an unsere optional einschließbare Markt- bzw. Best-Leistungs-Garantie: Sollte ein anderes, frei zugängliches Deckungskonzepte höhere Erstattungen vorsehen, so gelten diese automatisch auch für unseren Vertrag.

Ihr Team der HÄGER Versicherung