Beiträge des Monats: März 2013

Schadenregulierung bei Versichererwechsel

Urteil des OLG Celle

In einem aktuell viel diskutierten und oft zitierten Urteil hat das OLG Celle (Aktenzeichen 8 U 213/11, nicht rechtskräftig) entschieden:
„Kann ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohngebäudeversicherer gewechselt hat, nicht (…) nachweisen, zu welcher Zeit ein Leitungswasserschaden eingetreten ist, so dass nicht geklärt werden kann, welcher der Versicherer einzustehen hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Versicherungsnehmers. Mehr lesen …

HÄGER schafft Klarheit bei Schadenregulierung nach Versichererwechsel

Der HÄGER Versicherungsverein a.G. hat seine Makler aktuell darüber informiert, dass sowohl Bestands- als auch Neukunden bei HÄGER nicht von den Auswirkungen des Wohngebäude-Urteils des OLG Celle (Az. 8 U 213/11 vom 10.5.2012) betroffen sind. Das Urteil sieht im Leistungsfall die Beweispfl icht beim Versicherungsnehmer, wenn nach einem Versichererwechsel der Zeitpunkt des Schadens nicht eindeutig ermittelt werden kann. Mehr lesen …

Wohngebäudeversicherung: Neuer Tarif 2013

Grobe Fahrlässigkeit, Photovoltaik-Anlagen, Gewerberäume und vieles mehr sind nun beitragsfrei mitversichert
Wir haben unsere Wohngebäudeversicherung entscheidend verbessert!
So sind im Top-Tarif ab sofort Schäden infolge grob-fahrlässiger Verursachung zu 100 Prozent mitversichert (Basis: 15%, Kompakt: 20%). Nach VVG wird bei grober Fahrlässigkeit normalerweise über eine anteilige Schuld des Versicherten entschieden (Quotelung). Mehr lesen …

Neues Makler-Extranet ist online

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unser neues Extranet („Makler-Service-Center“) ab sofort online ist. Makler müssen heutzutage unendlich viel Zeit für administrative Tätigkeiten aufwenden. Wir versuchen durch unser optimiertes Portal, unseren Makler Zeit zu sparen und Kommunikationsprozesse zu vereinfachen. Wie uns dies gelungen ist, erfahren Sie in der Pressemitteilung. Mehr lesen …

HÄGER verbessert Hausratversicherung

Der HÄGER Versicherungsverein a. G. hat seinem Hausratversicherungs-Tarif
Top 2011 eine weitere Verbesserung hinzugefügt: Grobfahrlässig verursachte Schäden werden bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme erstattet. Dies gilt ab sofort und ist bestandswirksam. Der Beitrag bleibt auch mit dieser verbraucherfreundlichen Aufwertung gleich. Mehr lesen …

HÄGER frischt seine Wohngebäudetarife auf

Der HÄGER Versicherungsverein a.G. hat seine Verbundene Wohngebäudeversicherung um viele Leistungen erweitert und alle drei Tarifoptionen entscheidend verbessert. Makler und Kunden genießen wertvolle Leistungen, die ohne Prämienzuschlag mitversichert werden.
So sind im Top-Tarif ab sofort Schäden infolge grob-fahrlässiger Verursachung zu 100 Prozent mitversichert (Basis: 15%, Kompakt: 20%). Mehr lesen …