
Hochwasser ist längst nicht nur ein Thema für Gebäude direkt am Fluss. Auch Starkregen kann nahezu überall zu Überschwemmungen führen. Umso wichtiger ist es, das eigene Risiko zu kennen und den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen.
Starkregen kann nahezu überall zu einer Überschwemmung führen
Wenn innerhalb kurzer Zeit große Mengen Regen fallen, kann das Wasser nicht immer schnell genug abfließen. Straßen, Grundstücke, Keller und Gebäude können dadurch innerhalb kürzester Zeit überflutet werden.
Dabei muss ein Gebäude nicht direkt an einem Fluss liegen. Auch in Wohngebieten, die bisher nicht als typische Hochwasserregion wahrgenommen werden, können starke Niederschläge zu Überschwemmungen führen.
Wasser kann beispielsweise über Kellerabgänge, Lichtschächte oder tieferliegende Gebäudeteile in ein Gebäude eindringen und erhebliche Schäden verursachen.
Wichtig: Starkregen und Überschwemmung sind nicht dasselbe
Gerade beim Versicherungsschutz ist eine wichtige Unterscheidung entscheidend:
Nicht der Starkregen selbst ist der versicherte Schaden. Entscheidend sind die daraus entstehenden Überschwemmungsschäden.
Fällt beispielsweise innerhalb kurzer Zeit sehr viel Regen und kann das Wasser nicht ausreichend abfließen, kann daraus eine Überschwemmung entstehen. Die dadurch verursachten Schäden können – abhängig vom jeweiligen Vertrag und den vereinbarten Bedingungen – über einen entsprechenden Elementarschutz abgesichert sein.
Wie hoch ist das Risiko an der eigenen Adresse?
Eine wichtige Frage lautet deshalb:
Wie hoch ist die Gefährdung für mein Gebäude?
Eine erste Orientierung bietet der Hochwasser-Check des GDV (Gesamtverband der Versicherer). Der Service wird von der GDV kostenlos und ohne Anmeldung zur Verfügung gestellt). Damit lässt sich adressbezogen einschätzen, wie hoch die Gefährdung durch Starkregen und Fluss-Hochwasser ist.
Der Hochwasser-Check berücksichtigt dabei nicht nur den konkreten Adresspunkt, sondern auch die unmittelbare Umgebung und verschiedene Datenquellen.
Der Check ist allerdings nur eine Orientierungshilfe und keine amtliche oder rechtsverbindliche Auskunft. Auch eine geringe Gefährdung bedeutet nicht, dass eine Überschwemmung ausgeschlossen ist.
Weitere Informationen zum Thema Elementarschutz und den externen link zum Hochwasser-Check des GDV finden Sie auf unserer Website:
👉 Hochwasser-Check und Informationen zum Elementarschutz
ZÜRS-Gefährdungsklasse: ein weiterer Baustein für die Risikoeinschätzung
Neben dem Hochwasser-Check kann für die versicherungsbezogene Risikoeinschätzung die ZÜRS-Gefährdungsklasse eine wichtige Rolle spielen.
ZÜRS steht für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ und dient dazu, das Risiko bestimmter Naturgefahren an einem Standort einzuordnen.
Die konkrete ZÜRS-Gefährdungsklasse wird im Hochwasser-Check des GDV nicht angezeigt.
Die ZÜRS-Gefährdungsklasse kann im Rahmen der Versicherungsberatung durch Ihren Makler/Vermittler ermittelt werden.
Damit kann die allgemeine Einschätzung des Hochwasser-Checks durch eine versicherungsbezogene Risikoeinordnung ergänzt werden.
Für Vermittler steht die entsprechende Möglichkeit auch in unserem Tarifrechner zur Verfügung:
👉 ZÜRS-Gefährdungsklasse in unserem Tarifrechner ermitteln
Für Eigentümer und Mieter bleibt der Hochwasser-Check damit ein einfacher erster Schritt, um sich mit dem eigenen Naturgefahrenrisiko auseinanderzusetzen. Für die konkrete versicherungsbezogene Einordnung kann anschließend der Vermittler einbezogen werden.
Passt der Versicherungsschutz zum eigenen Risiko?
Ist das persönliche Risiko bekannt, lohnt sich ein Blick auf den bestehenden Versicherungsschutz.
Dabei können unter anderem folgende Fragen wichtig sein:
- Ist Überschwemmung infolge von Starkregen und Hochwasser mitversichert?
- Sind weitere Naturgefahren eingeschlossen?
- Sind Gebäude und Hausrat ausreichend abgesichert?
- Welche Selbstbeteiligung wurde vereinbart?
- Gibt es Ausschlüsse oder besondere Bedingungen?
- Hat sich die persönliche oder bauliche Situation seit Abschluss des Vertrags verändert?
Gerade bei älteren Versicherungsverträgen kann eine Überprüfung sinnvoll sein. Denn der individuelle Bedarf und auch die Risikosituation eines Gebäudes können sich im Laufe der Zeit verändern.
Prävention und Versicherungsschutz gehören zusammen
Versicherungsschutz kann helfen, die finanziellen Folgen eines Überschwemmungsschadens abzufedern. Das Naturereignis selbst lässt sich dadurch jedoch nicht verhindern.
Deshalb lohnt sich ebenfalls ein Blick auf mögliche Schutzmaßnahmen rund um das Gebäude. Je nach Situation können beispielsweise Rückstausicherungen, der Schutz von Lichtschächten oder die Sicherung gefährdeter Gebäudeteile dazu beitragen, das Schadensausmaß zu reduzieren.
Prävention und Versicherungsschutz sind deshalb zwei wichtige Bausteine im Umgang mit Naturgefahren.
Das eigene Risiko in vier Schritten prüfen
Ein sinnvoller erster Überblick kann also folgendermaßen aussehen:
- Hochwasser-Check durchführen
Das Risiko der eigenen Adresse hinsichtlich Starkregen und Fluss-Hochwasser einschätzen. - ZÜRS-Gefährdung prüfen bzw. durch den Vermittler prüfen lassen
Die konkrete versicherungsbezogene Gefährdungsklasse ermitteln. - Versicherungsschutz ansehen
Prüfen, ob Überschwemmung infolge von Starkregen und Hochwasser sowie weitere relevante Naturgefahren abgesichert sind. - Schutz gegebenenfalls anpassen
Wenn sich Risiko oder Bedarf verändert haben, sollte geprüft werden, ob der bestehende Versicherungsschutz noch passt.
Hochwasser-Check und Elementarschutz
Naturgefahren lassen sich nicht verhindern. Das Risiko und die möglichen finanziellen Folgen lassen sich jedoch besser einschätzen und entsprechend berücksichtigen.
Wer sein Risiko kennt, kann gezielt prüfen, wie das eigene Gebäude und der eigene Hausrat geschützt werden können.
👉 Mehr zum Thema Elementarschutz und zum Hochwasser-Check bei HÄGER Versicherung
Hinweis: Der Hochwasser-Check des GDV dient der allgemeinen Information und stellt keine amtliche oder rechtsverbindliche Auskunft dar. Für die konkrete Beurteilung des Versicherungsschutzes sind die jeweiligen Vertragsbedingungen maßgeblich.