In Deutschland verursachen eingefrorene Wasserleitungen pro Jahr im Schnitt 26.000 versicherte Schäden. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet. Durch Frost werden ca. zwei bis drei Prozent aller Leitungswasserschäden verursacht. Die Schäden belaufen sich dabei jährlich auf ungefähr 130 Millionen Euro, teilt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftführerin, mit.
Dabei lassen sich Frostschäden und die damit verbundenen hohen Reparaturkosten mit einigen einfachen Maßnahmen leicht verhindern. Wichtig ist nur, dass Sie bereits vor Frostbeginn damit starten.
Dies sind unsere Tipps:
- Räume ausreichend heizen. Insbesondere selten genutzte Räume (wie z.B. Keller, Abstellräume und Gästezimmer) sollten regelmäßig geprüft werden, ob ausreichend geheizt wird. Das Heizungsventil sollte dabei niemals ganz geschlossen sein.
- Nicht auf den Frostwächter verlassen. Die Frostschutzstellung am Heizungsventil bietet nur Schutz für die Heizkörper, nicht aber für die Rohre. Rohre, die weiter entfernt vom Heizkörper liegen, bei sehr kalten Temperaturen einfrieren.
- Wasserleitungen leeren. Leitungen, die im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen liegen, sollten entleert und vom Wasser getrennt werden, damit keine Frostschäden entstehen können.
- Isolierung verbessern. Außentüren und auch undichte Fenster sollten isoliert werden, gerade Kellerfenster sind hier häufig problematisch. Wasserleitungen können sonst durch die Zugluft einfrieren.
- Wasserrohre schützen. Um freiliegende Wasserrohre und -speicher vor Kälte zu schützen sollten diese mit Isoliermatierial gesichert werden.
Sind trotz dieser Präventionsmaßnahmen Leitungen eingefroren, greift Ihre HÄGER Wohngebäudeversicherung.
(Material vom GDV, Foto von Pixabay)