Glasversicherung beim Mehrfamilienhaus: Allgemeiner oder gesamter Gebrauch?

Glasversicherung Mehrfamilienhaus: Welcher Schutz passt?

Glasbruch kann schnell teuer werden. Doch welche Glasversicherung ist für ein Gebäude eigentlich die richtige? Besonders bei Mehrfamilienhäusern stellt sich eine wichtige Frage: Soll nur der allgemeine Gebrauch oder der gesamte Gebrauch versichert werden?

Für Eigentümer und Versicherungsvermittler lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf den gewünschten Versicherungsschutz.

Zunächst: Welche Verglasungen können versichert werden?

Grundsätzlich wird zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasungen unterschieden.

Zur Gebäudeverglasung gehören beispielsweise Fenster, Türen, Balkon- und Terrassenverglasungen, Glasdächer, Duschkabinen, Lichtkuppeln oder Glasbausteine.

Zur Mobiliarverglasung zählen unter anderem Vitrinen, Spiegel, Glastische, Aquarien und Glaskeramik-Kochflächen.

Bei einem Einfamilienhaus ist die Entscheidung meist unkompliziert: Häufig soll sowohl die Gebäude- als auch die Mobiliarverglasung abgesichert werden.

Beim Mehrfamilienhaus wird es interessanter

Hier gibt es zwei unterschiedliche Ansätze:

Allgemeiner Gebrauch

Versichert werden die gemeinschaftlich genutzten Verglasungen des Gebäudes.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Hauseingangstüren
  • Fenster im Treppenhaus
  • Verglasungen in Gemeinschaftsräumen
  • Verglasungen in Keller- und Bodenräumen
  • weitere gemeinschaftlich genutzte Verglasungen

Die Verglasungen innerhalb der einzelnen Wohnungen sind hierbei nicht umfasst.

Gesamter Gebrauch

Werden alle relevanten Verglasungen des Gebäudes abgesichert, geht der Versicherungsschutz weiter.

Dann können neben den Gemeinschaftsbereichen auch die Verglasungen innerhalb der einzelnen Wohnungen erfasst sein – beispielsweise:

  • Wohnungsfenster
  • Fenstertüren
  • Glastüren
  • weitere versicherte Gebäudeverglasungen

Je nach Vertragsumfang kann außerdem die Mobiliarverglasung innerhalb des Gebäudes, beispielsweise von Vitrinen, Aquarien oder Glaskeramik-Kochflächen, eingeschlossen sein.

Kurz gesagt:

Allgemeiner Gebrauch = gemeinschaftlich genutzte Verglasungen

Gesamter Gebrauch = Verglasungen des gesamten Gebäudes einschließlich der entsprechenden Verglasungen innerhalb der Wohnungen

Was sollten Makler und Eigentümer zusätzlich prüfen?

Die Entscheidung sollte nicht nur vom Gebäude selbst abhängig gemacht werden.

Gerade bei vermieteten Mehrfamilienhäusern lohnt sich ein Blick in die Mietverträge. Wurde das Glasrisiko möglicherweise auf die Mieter übertragen? Und können die Beiträge für die Glasversicherung auf die Mieter umgelegt werden?

Für Versicherungsvermittler sind diese Punkte wichtige Bestandteile der Beratung. Für Eigentümer können sie entscheidend dafür sein, welcher Versicherungsschutz sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Fazit

Ob „allgemeiner Gebrauch“ oder „gesamter Gebrauch“ die passende Lösung ist, hängt vor allem davon ab, welche Bereiche des Gebäudes abgesichert werden sollen.

Während beim allgemeinen Gebrauch die gemeinschaftlich genutzten Verglasungen im Mittelpunkt stehen, umfasst der gesamte Gebrauch auch die entsprechenden Verglasungen innerhalb der einzelnen Wohnungen.

Für Eigentümer gilt daher: Nicht nur auf den Preis schauen, sondern genau prüfen, welche Verglasungen tatsächlich versichert sind.

Für Makler gilt: Die richtige Zuordnung des Versicherungsumfangs ist ein wichtiger Bestandteil einer bedarfsgerechten Beratung.

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