Frostschäden – was gilt es zu beachten?

Bei sehr kalten Temperaturen können Rohre und Heizkörper platzen, weil das Wasser darin gefriert. Wir geben Ihnen einige Tipps zur Vermeidung von solchen Schäden.

In den vergangenen Jahren hatten wir jeweils ein paar Tage/Wochen im Jahr mit sehr kalten Temperaturen im Frostbereich zu kämpfen. Wer zufällig genau in dieser Zeit verreist oder sein Gebäude aufgrund von Leerstand nicht ausreichend beheizt, findet oft ein sehr großes Schadenausmaß vor.

Sobald das Gebäude betreten wird, fallen sofort Eiskristalle an den Fensterinnenflächen auf, die Tapeten hängen bereits oft von den Decken und Wänden und das eigene Wohnzimmer verwandelt sich schnell mal zur Eislaufbahn.

Solche Schäden lassen sich ganz einfach vermeiden, indem das Gebäude ausreichend beheizt wird. Und genau hier wird es bereits kniffelig. Die Erfahrung zeigt, dass allgemeingültig angenommen wird, die Sternchenstellung des Thermostates am Heizkörper reicht als Frostsicherung aus. Die Praxis zeigt jedoch, dass auch zum Beispiel bei Stufe 1 von 5 des Thermostates Frostschäden an Rohrleitungen innerhalb von Gebäuden auftreten.

Auch das OLG Brandenburg hat sich mit dem Thema befassen müssen (v. 09.10.2012 – 11 U 172/11 – r+s 2013.24) und hat entschieden, dass die Einstellung des Thermostates an der Heizung auf das Frostwächter-Symbol, oder sogar eine Stufe höher offensichtlich nicht ausgereicht hat,  einen Frostschaden zu verhindern.

Hier wird von den Versicherern gerne Bezug auf die in den Versicherungsbedingungen geregelten Sicherheitsvorschriften genommen, in denen es unter anderem heißt:

„…in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, um einem Versicherungsfall vorzubeugen.“

Genau diesen Rat möchten wir unseren Kunden geben, auch bei einer vorübergehenden Ortsabwesenheit eine Person des Vertrauens für genau diese Punkte zu beauftragen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne!

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