Aus Zwei mach Eins…

(Foto: HÄGER)

Was passiert eigentlich mit meiner Hausratversicherung,
wenn ich mit meinem Partner oder meiner Partnerin zusammenziehe?
Kann ich einfach die Aufhebung meines Vertrages verlangen oder erlischt dieser sogar automatisch? Oder müssen beide Verträge – auch der meiner Partnerin/meines Partners- bestehen bleiben?

Die jeweilige Hausratversicherung zieht bei einem Umzug mit.
Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten,  in diesem Fall eine Doppel- bzw. Überversicherung zu vermeiden:

  Beide Hausratversicherungen bleiben bestehen.  Die Versicherungssummen
werden  anteilig bei beiden Versicherern – im Verhältnis der bisherigen
Versicherungssumme – angepasst. Auf jeden Fall sollte der Lebenspartner den
Versicherern namentlich angegeben werden, sowie die Versicherer über den Umzug
(mit Angabe der neuen Wohnfläche) informiert werden.

–  Es besteht kein Anspruch auf eine vorzeitige Vertragsaufhebung,  jedoch stimmen
viele Versicherer der Aufhebung des zuletzt geschlossenen Vertrages zu. Hierbei
übernehmen die Versicherer diese Klärung der  sog. „älteren Rechte“,  wenn die
Versicherungsscheinnummer und der Name des Lebenspartners mitgeteilt werden.

–  Eine der beiden Hausratversicherungen kann – unter Einhaltung der entsprechenden
Kündigungsfrist- zum Ablauf gekündigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man
eine Herabsetzung der Versicherungssumme vereinbaren.

 

In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass durch die Bildung eines
gemeinsamen Hausstandes die Hausratversicherung entsprechend aktualisiert wird. Schnell kann es hier zu einer Unterversicherung kommen, die im Schadenfall angerechnet werden kann.

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