Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung

Häufig erhalten wir Anfragen zur Wohngebäudeversicherung und deren jährlicher Anpassung.

Getreu unserem Firmenmotto Sicherheit und Transparenz möchten wir Ihnen dieses Thema heute etwas näher bringen.

Sicherheit bieten wir Ihnen mit unserer gleitenden Neuwertversicherung in der Wohngebäudeversicherung. Dem Vertrag liegt eine Versicherungssumme zugrunde. Damit nicht bereits in der folgenden Versicherungsperiode eine Unterversicherung auftritt, wird die Versicherung jährlich zur Hauptfälligkeit mittels des Anpassungsfaktors angepasst.  Er setzt sich zusammen aus dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden ermittelten Tariflohnindex für das Baugewerbe und dem Baupreisindex für Wohngebäude. Die Änderung des Baupreisindexes wird zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt. Ähnlich der Berechnung der Inflationsrate.

Im Schadenfall ist somit sichergestellt, dass die Inflation beziehungsweise Preissteigerungen keinen Einfluss auf die Entschädigungsleistung haben.

Transparent können Sie sich anhand der vereinbarten Versicherungsbedingungen unter www.haeger-versicherungen.de über Service & Kontakt in unserem Downloadcenter und der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts unter www.destatis.de  informieren.

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