Solar-Boom: Wie sind Balkonkraftwerke versichert?

Mini-Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Balkon liegen im Trend. Schäden daran werden von einer Versicherung übernommen, die viele Verbraucher bereits haben.

Der Solar-Boom in Deutschland hält an. Laut Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 400.000 Balkonkraftwerke (Stand 2. April 2024). Rund 50.000 Anlagen seien allein im ersten Quartal 2024 hinzugekommen. Da nicht alle Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur registriert werden, dürfte die tatsächliche Anzahl sogar noch höher liegen.

Das Interesse an den kleinen Solaranlagen dürfte hoch bleiben. Seit dem 1. April ist die Registrierung bei der Bundesnetzagentur einfacher möglich. Weitere bürokratische Hürden sollen in der Zukunft abgebaut werden. Wer sich für ein Balkonkraftwerk entscheidet, sollte seine Anlage versichern, um Schäden nicht selbst bezahlen zu müssen.

Welche Versicherung übernimmt Schäden an Balkonkraftwerken?

Die gute Nachricht aus Verbrauchersicht: Für Balkonkraftwerke ist keine spezielle Photovoltaikversicherung notwendig. Die Hausratversicherung reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus. Im November 2023 hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) die entsprechenden Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert. Wer künftig eine neue Hausratversicherung abschließt und bereits ein Balkonkraftwerk hat oder sich eins anschafft, kann auf die unkomplizierte Mitversicherung vertrauen.

Was gilt für bestehende Hausratversicherungen?

Bei aktuellen Verträgen gelten grundsätzlich die erweiterten Musterbedingungen für neu abgeschlossene Hausratversicherungen. Wer bereits ein Balkonkraftwerk installiert hat, sollte mit seiner Hausratversicherung über den bestehenden Vertrag sprechen. In der Regel müssten die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.

Welche Schäden sind über die Hausratversicherung abgedeckt?

Mit einer üblichen Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem bereits gegen

  • Sturm,
  • Hagel,
  • Feuer
  • und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.

Und beim HÄGER?

In unserer aktuellen Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk außerdem

  • bis zu 1.000 € in der HÄGER Basis 2.1
  • bis zu 1.500 € in der HÄGER Kompakt 2.1
  • und bis zur Versicherungssumme in der HÄGER Top 2.1

sogar gegen Diebstahl versichert.

 

Für Ihren Vertrag gelten noch alte Versicherungsbedingungen? Dann können Sie sich unter https://www.haeger-versicherungen.de/versicherungen/hausrat/ schnell und einfach über Leistungen & Beiträge unserer aktuellen Hausratversicherung informieren und Ihren Vertrag gleich aktualisieren.

(Foto: GDV)